Was können Büroangestellte oder Sekretärinnen als Werbungskosten absetzen?

Viele Berufstätige – nicht nur die Sekretärin – stellen sich Jahr für Jahr die Frage: Welche Kosten können nach Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu senken? Für Sekretärinnen und andere Büroangestellte ist das Wissen über absetzbare Werbungskosten von großer Bedeutung, da es das zu versteuernde Einkommen reduziert und somit die Einkommensteuer verringert. Dieser Artikel beleuchtet, welche typischen beruflichen Aufwendungen abgesetzt werden können, und bietet hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Steuererklärung optimal gestalten können.

Was sind Werbungskosten?

Laut dem deutschen Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) sind Werbungskosten „Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Einfacher ausgedrückt sind es Ausgaben, die direkt im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Für das Steuerjahr 2023 und 2024 erkennt das Finanzamt pauschal 1.230 Euro Werbungskosten pro Arbeitnehmer an, ohne dass ein Nachweis erforderlich ist. Wer jedoch höhere beruflich bedingte Ausgaben hat, sollte diese in der Steuererklärung angeben – natürlich mit entsprechenden Belegen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Werbungskosten können abgesetzt werden?

Werbungskosten können vielfältig sein. Nachfolgend sind einige der häufigsten absetzbaren Kosten aufgeführt:

1. Kontoführungsgebühren

Bankkonten, die für den beruflichen Geldverkehr verwendet werden, können anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Pauschal können jährlich bis zu 16 Euro ohne Nachweis abgesetzt werden.

2. Bewerbungskosten

Kosten, die im Rahmen von Bewerbungen entstehen, wie Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Porto oder Fahrtkosten, sind absetzbar. Auch online geschaltete Stellenanzeigen oder Kosten für Bewerbungs-Coaching können angerechnet werden.

Werbungskosten Sekretärin

3. Fort- und Weiterbildungen

Die Teilnahme an Fortbildungen, wie Sprachkurse oder Seminare, die beruflich notwendig oder förderlich sind, kann abgesetzt werden. Auch Lehrmaterialien, Fachbücher und Studiengebühren zählen dazu.

4. Berufsverbände und Gewerkschaften

Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände oder Gewerkschaften sind in vollem Umfang absetzbar, sofern sie in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

5. Beruflich bedingte Umzugskosten

Ein Umzug, der aus beruflichen Gründen notwendig ist – beispielsweise durch einen Stellenwechsel oder eine Verkürzung des Arbeitsweges –, kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

6. Arbeitszimmer und beruflich genutzte Technik

Ein häusliches Arbeitszimmer kann unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden, nämlich wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch beruflich genutzte Geräte wie Computer, Tablets oder Smartphones können anteilig geltend gemacht werden.

Sonderfälle: Homeoffice während der Pandemie und aktuelle Pauschalen

Während der Pandemie konnten Arbeitnehmer, die von zu Hause aus gearbeitet haben, ihre Ausgaben für das Homeoffice temporär absetzen. Aktuell gibt es Pauschalen für das Homeoffice, die ohne großen Nachweis abgesetzt werden können. Es ist jedoch wichtig, sich stets über die aktuellen Regelungen zu informieren, da diese sich ändern können. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater sind dabei eine wertvolle Unterstützung, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

7. Berufliche Fahrten und Pendlerpauschale

Die Kosten für Fahrten zur Arbeit können über die sogenannte Entfernungspauschale angesetzt werden. Pro einfachem Kilometer erkennt das Finanzamt pauschal 0,30 Euro an, wobei die Kilometeranzahl immer abgerundet wird. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Die Pendlerpauschale ist gemäß § 9 EStG auf 4.500 Euro jährlich gedeckelt. Zu beachten ist, dass nur die einfache Strecke, also nicht Hin- und Rückfahrt, angesetzt werden kann. Für eine längere Strecke, die verkehrstechnisch sinnvoller ist, kann diese mit einer plausiblen Begründung angesetzt werden.

Häufige Fehler oder No-Gos bei Werbungskosten

Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Belege nicht sorgfältig gesammelt werden. Ohne Nachweise können keine Werbungskosten abgesetzt werden, die über die Pauschale hinausgehen. Zudem sollten Ausgaben klar beruflich bedingt sein, da das Finanzamt ansonsten eine Absetzung verweigern kann. Ein typisches Beispiel ist Kleidung: Auch wenn Bürokleidung ausschließlich im Beruf getragen wird, erkennt das Finanzamt diese nicht als Werbungskosten an, da es sich um Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt.

Warum sind Werbungskosten wichtig?

Werbungskosten verringern das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer.

Wie können Werbungskosten nachgewiesen werden?

Alle Ausgaben, die über die Werbungskostenpauschale hinausgehen, müssen durch Belege nachgewiesen werden. Daher ist es wichtig, alle relevanten Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Das Finanzamt schaut bei ungewöhnlichen Absetzungen und außergewöhnlichen Beträgen erwartungsgemäß genauer hin, weshalb eine lückenlose Dokumentation besonders wichtig ist.

Welche Werbungskosten sind für Büroangestellte besonders relevant?

Für Büroangestellte sind insbesondere Fortbildungskosten, beruflich genutzte Technik sowie Fahrtkosten zur Arbeitsstelle relevant.

Wussten Sie schon?

Die Pendlerpauschale kann auch für umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Fahrräder geltend gemacht werden. Unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Bus oder Fahrrad zur Arbeit fahren – die Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer bleibt gleich. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Dies macht es für viele Arbeitnehmer attraktiv, auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen und gleichzeitig Steuern zu sparen.

Fazit

Die Möglichkeiten, als Sekretärin Werbungskosten abzusetzen, sind vielfältig. Von Fortbildungen über beruflich genutzte Technik bis hin zu Fahrtkosten – es lohnt sich, alle möglichen Ausgaben genau zu überprüfen und in der Steuererklärung geltend zu machen. Eine sorgfältige Dokumentation und das Aufbewahren von Belegen sind dabei essenziell, um von einer möglichen Steuerersparnis zu profitieren. Ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Ausgaben ab – bei hohen Aufwendungen kann jedoch eine beachtliche Steuerersparnis erzielt werden.

Autorbild
Steve Wagner - Über den Autor

Mit einer fundierten mehrsprachigen Ausbildung in Verwaltung und Office-Management sowie praktischer Erfahrung in diesem Bereich verbinde ich auf dieser Seite Fachwissen mit meiner Berufserfahrung als Lehrer. Nach meinen kaufmännischen Abschlüssen und beruflicher Praxis habe ich mich gezielt im Bildungsbereich weiterqualifiziert.

Heute unterrichte ich an einer Regelschule die Fächer Wirtschaft-Recht-Technik, Medien und Informatik sowie Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Gleichzeitig bleibe ich dem Office-Management durch nebenberufliche Projekte eng verbunden. Mein Ziel ist es, praxisnahes Wissen verständlich und anwendbar zu vermitteln – sowohl im Unterricht als auch in meinen anderen beruflichen Projekten.